
Computerspiele sind Teil unserer Kultur … aber nicht alle!
Seit geraumer Zeit anerkennt Pro Helvetia, die Schweizer Kulturstiftung, dass Computerspiele einen Teil unserer Kultur ausmachen und zeigt dies auch mit der Initiative GameCulture. Doch als ich den Call for Projects SWISS GAMES 2012/2013 nicht nur überflogen sondern etwas detaillierter angeschaut habe bin ich auf Einschränkungen gestossen, welche mich ins grübeln brachten. Nebst einem Passus zu den Anforderungen über Form und Inhalte der zu fördernden Spiele
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2.1 BEDINGUNGEN BEZÜGLICH FORM UND INHALT DES SPIELS
- Das Spiel ist für den Computer, das Mobiltelefon, ein Tablet oder eine Spielkonsole entwickelt.
- Das Spiel enthält künstlerische und/oder experimentelle Aspekte.
- Das Spiel ist ein autonomes Projekt, das Spielerlebnis ist nicht von anderen Werken abhängig.
- Das Spiel ist an ein benennbares Zielpublikum gerichtet.
- Das Spiel wird mindestens in zwei Sprachen realisiert. Zur Auswahl stehen Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch und Englisch.
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Findet sich auch ein Passus, welcher den Ausschluss gewisser Spielformen regelt.
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2.4 VON DER TEILNAHME AUSGESCHLOSSEN SIND
- Spiele mit schulisch-pädagogischer und therapeutischer Zielsetzung.
- Auftrags- und Werbeproduktionen.
- Spiele, welche Angehörige eines Geschlechts oder einer Gruppierung in erniedrigender Weise darstellen oder allgemein die Menschenwürde verletzen.
- Spiele, welche die Gewalt verherrlichen oder verharmlosen.
- Spiele, welche einen pornografischen Charakter haben.
- Spiele, die ein bereits bestehendes Spiel plagiieren
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